Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teil I – Allgemeine Bestimmungen für Lieferungen und Leistungen

1 · Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen.
1.2 Es gilt deutsches Recht.
1.3 Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, sofern der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Für alle Leistungen, bei denen die VOB/B nicht einbezogen wird, gelten die Bestimmungen der Ziffern 2 – 12 dieser AGB.
1.4 Für Lieferungen ohne Einbau (reine Warenlieferungen) gelten ergänzend die unter Teil II dieser AGB aufgeführten Bedingungen. Entgegenstehende AGB des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
1.5 Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
1.7 Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Das UN‑Kaufrecht ist ausgeschlossen.


2 · Angebote

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
2.2 Wird das Angebot anhand von Unterlagen des Auftraggebers (z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben) erstellt, so sind diese Unterlagen nur verbindlich, wenn in unserem Angebot ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns Eigentums‑ und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich zurückzugeben.
2.4 Der vereinbarte Werklohn versteht sich – sofern nichts anderes vereinbart ist – ab Lager als Nettopreis zuzüglich Umsatzsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden Höhe. Er basiert auf den am Tag der verbindlichen Annahmeerklärung maßgeblichen Kostenelementen (Material, Energie, Löhne, Frachtsätze, Steuern u. a.).
• Erhöhen sich einzelne Kostenelemente um mehr als 10 %, sind wir berechtigt, den Werklohn entsprechend anzupassen.
• Rabatte/Skonti gelten nur, sofern unsere Forderungen fristgerecht in voller Höhe beglichen werden.


3 · Zahlungen

3.1 Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; die Annahme von Wechseln bedarf einer vorherigen Vereinbarung. Wechselspesen und ‑steuer gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.2 Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften kann nicht geltend gemacht werden.


4 · Abschlagszahlungen

Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für bereits erbrachte Teilleistungen eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertzuwachses verlangen. Wesentliche Mängel berechtigen lediglich zu einem angemessenen Einbehalt (in der Regel das Doppelte des voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwands).


5 · Vergütung

Nach vollständiger Erbringung und Abnahme der vertraglichen Leistung ist die Vergütung sofort und ohne Skontoabzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


6 · Liefer‑ und Leistungszeit

6.1 Liefertermine gelten als unverbindlich, sofern ihre Verbindlichkeit nicht schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von uns zu vertretender Umstände (z. B. Streik, behördliche Anordnungen) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen sind zulässig.
6.3 Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern wir den Auftraggeber unverzüglich über die Umstände informiert haben.
6.4 Bei von uns zu vertretendem Verzug kann der Auftraggeber eine Verzugsentschädigung von 0,5 % pro vollendeter Woche, maximal 4 % des Rechnungswertes der betroffenen Lieferung verlangen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit.


7 · Mängelhaftung

7.1 Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, insbesondere Glas, hat der Besteller diese unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.
7.2 Herstellungsbedingte Abweichungen (Maße, Dicken, Farbtönung u. a.) innerhalb branchenüblicher Toleranzen sind zulässig.
7.3 Folgende technisch‑physikalisch bedingte Erscheinungen stellen keine Mängel dar:

  • leichte optische Erscheinungen oder farbige Spiegelungen (Interferenzen)
  • Erscheinungen bei Isolier‑ oder vorgespannten Gläsern (z. B. „Hammerschlag“, Doppelscheibeneffekt)
  • Aufhängepunkte bei vorgespannten bzw. Biegenarben bei gewölbten Gläsern Der Auftraggeber erhält die „Gebrauchsinformation für Fenster“ des Bundesinnungsverbandes des Glaserhandwerks; deren Wartungs‑ und Pflegehinweise sind Vertragsbestandteil. Bei Nichteinhaltung übernehmen wir hierfür keine Haftung.
    7.4 Eigenschaftswerte (z. B. Schall‑ oder Wärmedämmung) beziehen sich auf Prüfscheiben nach Norm. Abweichungen durch andere Formate, Einbau oder äußere Einflüsse sind zulässig und begründen keinen Mangel.

8 · Förmliche Abnahme

Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nach zweifacher, zumutbarer Aufforderung die Abnahme nicht durchführt. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.


9 · Eigentumsvorbehalt

9.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (einschließlich aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung).
9.2 Bei Verarbeitung mit fremden Materialien erwerben wir Miteigentum entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswerts.
9.3 Wird unsere Ware weiterveräußert oder verbaut, tritt der Auftraggeber die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Warenwerts + 10 % an uns ab (§ 648 BGB).
9.4 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig; Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.
9.5 Der Auftraggeber hat uns bei Eingriffen Dritter unverzüglich zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen herauszugeben.
9.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir sie auf Verlangen des Auftraggebers nach unserer Wahl frei.


10 · Schadenersatz

10.1 Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzung (§ 241 Abs. 2, § 311 BGB) oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für mittelbare oder Mangelfolgeschäden, sofern keine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 Pauschalierter Schadensersatz: Kündigt der Auftraggeber vor Ausführung den Werkvertrag, können wir 10 % der Gesamtauftragssumme verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


11 · Gerichtsstand

Sind beide Parteien Kaufleute, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.


Teil II – Besondere Bestimmungen für Warenlieferungen

12 · Zusätzliche Bedingungen bei reinen Warenlieferungen

12.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Annahme oder die Ausführung des Auftrags zustande.
12.2 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Mit Übergabe an den Transportführer geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig davon, wer den Transport beauftragt. Versicherungen werden nur auf Wunsch und Kosten des Käufers abgeschlossen.
12.3 Erfolgt der Transport mit eigenen oder beauftragten Fahrzeugen, gilt die Übergabe spätestens mit Bereitstellung der Ware vor der Anlieferstelle (befestigte Zufahrt vorausgesetzt). Das Abladen obliegt dem Käufer; Wartezeiten werden gemäß KVO bzw. GNT berechnet.
12.4 Verlangt der Käufer Unterstützung beim Abladen oder Weitertransport, wird dieser Aufwand zusätzlich berechnet, ohne Übernahme einer zusätzlichen Haftung.
12.5 Kann versandbereite Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht ausgeliefert werden, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
12.6 Mehrkosten durch vom Käufer verschuldete Lieferverzögerungen (z. B. Lager‑, Versicherungskosten) trägt der Käufer.
12.7 Verpackungen werden nicht zurückgenommen, es sei denn, es handelt sich um Leihverpackungen; diese sind frei Haus zurückzusenden.


Anpassungsvorbehalt

Unsere Preise gelten für die ununterbrochene Abwicklung während der normalen Arbeitszeit. Über‑, Nacht‑, Sonn‑ und Feiertagsstunden oder Arbeiten unter erschwerten Bedingungen sowie zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, an dem Du (oder ein von Dir benannter Dritter, der nicht Beförderer ist) die letzte Ware in Besitz genommen hast.

Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns (Glaserei Schlette GmbH, Manteuffelstraße 48, 12103 Berlin, Tel.: 030 / 751 33 78, Fax: 030 / 75 70 40 84, E‑Mail: info@glaserei‑schlette.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Fax oder E‑Mail) über Deinen Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es, die Mitteilung vor Ablauf der Frist abzusenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Du den Vertrag widerrufst, erstatten wir Dir alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (ausgenommen Mehrkosten einer abweichenden Lieferart) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang Deiner Widerrufserklärung. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Du den Nachweis erbracht hast, dass Du die Waren zurückgesandt hast – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Du hast die Waren unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Mitteilung des Widerrufs an uns (Glaserei Schlette GmbH, Manteuffelstraße 48, 12103 Berlin) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Du die Waren vor Ablauf der Frist absendest. Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung von Waren, die normal mit der Post zurückgesandt werden können.

Mit Deiner schriftlichen Auftragserteilung stimmst Du ausdrücklich zu, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnen. Dir ist bekannt, dass Du bei Beginn der Ausführung Dein Widerrufsrecht verlierst.


Wichtiger Hinweis – Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB). Dies gilt auch, wenn die Ware zum Zeitpunkt Deiner Erklärung noch nicht produziert wurde.